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Leuchtstofflampen müssen auf den Sondermüll

Freitag, 10. Dezember 2010 17:57 Uhr

Leuchtstofflampen dürfen nicht mit dem normalen Restmüll oder im Flaschenglas-Recyclingcontainer entsorgt werden. Da diese Lampen geringe Mengen Quecksilber enthalten, sind sie nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin Sondermüll.

Ausgediente Leuchtstofflampen können bei kommunalen Schadstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgegeben werden. Dort werden sie fachgerecht entsorgt. Darüber hinaus nehmen viele Einzelhändler und Baumärkte die alten Lampen zurück.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )