Mittwoch, 19. September 2012 15:30 Uhr
Haus- oder Wohnungskäufer wollen wissen, was an Energiekosten im potenziellen neuen Heim auf sie zukommt. Deshalb sind Verkäufer einer Immobilie aufgefordert, einen Energieausweis vorzulegen.
Einen Energieausweis müssen Besitzer Kaufinteressenten auf Nachfrage vorlegen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Der Energieausweis wird bei Anlagen immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelnen Wohnungen. Die Eigentümergemeinschaft beantragt diesen und stellt ihn dem einzelnen Wohnungsbesitzer zur Verfügung.
Das Papier hilft künftigen Eigentümern und Mietern, den Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Hauses abzuschätzen. Der Ausweis ist laut VPB zehn Jahre lang gültig.
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