Montag, 13. August 2012 17:30 Uhr
Energiesparlampen enthalten giftiges Quecksilber. Deswegen sollte der Raum kurz gründlich gelüftet werden, wenn sie zerbrechen. Auch bei der Entsorgung der Bruchstücke gibt es einiges zu beachten.
Zerbricht eine Energiesparlampe, sollte der Raum 15 bis 30 Minuten lang gelüftet werden. Denn die Lampen enthalten geringe Mengen giftigen Quecksilbers. Nach dem Lüften sind aber keine Schäden für die Gesundheit zu befürchten. Auf entsprechende Tests des Umweltbundesamtes weist der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie in Frankfurt hin. Die Bruchstücke werden am besten luftdicht in einem Plastikbehälter verpackt und entsorgt. Sie dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen zu Sammelstellen und Wertstoffhöfen gebracht werden. Auch viele Verkaufsstellen nehmen die Lampen zurück.
Der erlaubte Maximalwert von Quecksilber in Energiesparlampen liegt den Angaben zufolge derzeit bei 3,5 Milligramm, ab 2013 seien nur noch 2,5 Milligramm erlaubt.
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