Mittwoch, 22. Dezember 2010 12:29 Uhr
Frieren Heizungsrohre oder Wasserleitungen ein, kann es teuer werden. Wie man Frostschäden verhindert.
Hausbesitzer und Mieter sollten alle Räume beheizen. Platzt zum Beispiel ein Wasserleitungsrohr, weil es zu kalt war, könne die Gebäudeversicherung die Leistungen kürzen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Frostschutzstellung schützt nur die Heizung
Die Heizung sollte daher auch in ungenutzten Zimmern nie vollständig zugedreht werden. Für Verbraucher, die ein paar Euro Heizkosten sparen wollten, könne ein Leitungswasserschaden teuer werden, warnt der GDV. Besonders groß sei die Gefahr eines Wasserleitungsschadens in wenig genutzten Gäste- und Arbeitszimmern, im Keller, Vorrats- und Abstellräumen.
Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schaffe nur bedingt Sicherheit. Der sogenannte Frostwächter sorge lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, würden dadurch nicht geschützt.
Auch ungeschützte Armaturen und Bauwasseranschlüsse werden bei Minustemperaturen besser vor Kälte gesichert. Dazu eignen sich zum Beispiel Textilien oder Isoliermaterial.
So lässt sich das Einfrieren von Leitungen und Wasserzählern vermeiden, erläutert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin. Auch die Kellerfenster bleiben besser geschlossen. Ungenutzte Leitungen werden entleert. Sind bereits Schäden an Anschlüssen oder Zählern entstanden, sollten Hausbesitzer den zuständigen Wasserversorger informieren.
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