Donnerstag, 2. Dezember 2010 14:35 Uhr
Verbraucher sollten die Heizkostenabrechnung vor dem Begleichen genau überprüfen- denn jede zweite Abrechnung ist falsch.
Wer Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung hat, kann die kompletten Abrechnungsunterlagen beim Vermieter einsehen und sich beim örtlichen Mieterverein beraten lassen. Darauf weisen der Deutsche Mieterbund und die gemeinnützige Klimaschutz-Beratungsgesellschaft co2online in Berlin hin. Die wichtigsten Fragen haben die Experten schon im Vorfeld beantwortet:
Die Abrechnung umfasst einen Zeitraum von einem Jahr, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss. Der Vermieter muss eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellen. Das heißt, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden dürfen. Die restlichen Prozent werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt.
Die Heizkostenabrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten. Ein Teil umfasst die Kosten für den Brennstoffkauf, also die Ausgaben für Fernwärme, Gas oder Öl. Neben dem Energieverbrauch enthält sie die sogenannten Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren der Heizkostenverteilung und für den Schornsteinfeger sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage.
Viele Mieter zahlen unnötig hohe Heizkosten, weil Heizungsanlagen veraltet sind, uneffektiv arbeiten oder Häuser nicht ausreichend wärmegedämmt sind. Häufig sind auch die Heiznebenkosten viel zu hoch.
Die Abrechnung kommt verspätet, der Verteilerschlüssel ist falsch, der Verbrauch falsch geschätzt oder beim Mieterwechsel sind die Kosten falsch verteilt worden. Außerdem setzen viele Vermieter bei der Wohnfläche zu viele Quadratmeter an.
Ja. Mieter müssen sich dazu innerhalb von vier Wochen beim Vermieter melden. Sie haben das Recht, bei ihm oder der Hausverwaltung Einsicht in die Belege zu nehmen. Der Vermieter muss erlauben, dass Mieter sich Notizen machen oder die Unterlagen fotografieren. Er kann die Belege auch als Fotokopien versenden.
Die Nebenkosten müssen spätestens ein Jahr nach dem Berechnungszeitraum abgerechnet sein. Wenn dieser Zeitraum bis zum 31.12.2009 geht, muss die Abrechnung also spätestens am 31.12.2010 im Briefkasten sein. Kommt sie später, muss der Mieter nicht nachzahlen.
Mieter sollten bei überhöhten Kosten vom Vermieter Auskunft verlangen. Mit einem kostenlosen Heizgutachten über die Internetseite «www.heizspiegel.de» können Mieter ihre Abrechnung prüfen lassen. Eine beiliegende Stellungnahme informiert den Vermieter über das Ergebnis. Bis zur Klärung der Fragen zahlen Mieter nichts. Bei offensichtlichen Fehlern kann eine neue Abrechnung verlangt werden.
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