Freitag, 10. Dezember 2010 18:15 Uhr
Wer nach dem Atomkompromiss über den Wechsel zu einem Ökostromanbieter nachdenkt, sollte auf eine glaubwürdige Zertifizierung des Energieversorgers achten. Das empfiehlt Udo Sieverding, Energiefachmann der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Zu den glaubwürdigen Kennzeichnungen gehören zum Beispiel «ok-power», «EcoTopTen» oder «GSL». Bei diesen zertifizierten Anbietern könne der Kunde sicher sein, Strom zu beziehen, der nicht in Atomkraftwerken produziert worden ist. Mittlerweile gebe es etliche solche Anbieter in Deutschland.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen der neuen politischen Entscheidungen haben Verbraucher allerdings nicht, sagt Isabel Wendorff, Energieexpertin des Vergleichsportals Check24. «Ein solches Kündigungsrecht gibt es nur bei Preiserhöhungen.» Ansonsten sei der Kunde an die im Vertrag vereinbarte, individuelle Kündigungsfrist gebunden. Wer noch bei seinem Grundversorger unter Vertrag ist, könne im Normalfall aber innerhalb von sechs bis acht Wochen zu einem anderen Anbieter wechseln.
Woher der Strom aus seiner Steckdose kommt, kann der Verbraucher jederzeit selbst prüfen, sagt Wendorff: «Die Energieversorger haben eine sogenannte Stromkennzeichnungspflicht.» Sie müssten einmal im Jahr ihren Energiemix auf den Unternehmenswebseiten veröffentlichen. Dort findet der Kunde die genauen Prozentangaben von Atom-, Kohle- und regenerativen Stromeinspeisungen. «Jeder kann etwas für seinen eigenen kleinen Atomausstieg tun, indem er seinen Anbieter überprüft und gegebenenfalls wechselt», sagt Verbraucherschützer Sieverding. In den meisten Fällen spare der Verbraucher dabei sogar Geld.
Am Sonntag hat die schwarz-gelbe Koalition entschieden, dass in Deutschland noch bis zum Jahr 2040 Atomstrom produziert werden soll. Im Schnitt genehmigte die Regierung den Stromkonzernen eine Laufzeitverlängerung von zwölf Jahren.
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