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RWE-Erdgas
Die im Tarif «RWE-Erdgas 2011» enthaltene Verlängerungsklausel ist laut Verbraucherschützern unwirksam. © dpa

Erdgas-Vertrag: Verlängerungsklausel ist unwirksam

Dienstag, 14. Dezember 2010 15:05 Uhr

Kunden des Versorgers RWE müssen nicht hinnehmen, dass sich ihr Vertrag automatisch verlängert.

Rund 40.000 Erdgas-Kunden bundesweit können ihren Bezugsvertrag jederzeit kündigen. Eine im Vertrag zum Tarif «RWE-Erdgas 2011» enthaltene Verlängerungsklausel sei unwirksam, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit.

Ein Sprecher des Energieversorgers RWE bestätigte, dass er die unwirksame Klausel nicht mehr verwenden werde. Es gelte eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.

Verlängerungsklausel ist unwirksam

RWE hatte seinen Kunden im Jahr 2008 das Tarifangebot «RWE-Erdgas 2011» mit garantiertem Festpreis gemacht. Doch anders, als die Bezeichnung «2011» vermuten ließ, hatte der Vertrag nur eine Erstlaufzeit bis zum 31. August 2010. Wenn Kunden ihn nicht bis zum 30. Juni 2010 kündigten, sollte sich der Vertrag mit Preisgarantie automatisch bis 30. September 2011 verlängern.

Gesetzlich zulässig ist nach Angaben der Verbraucherschützer aber nur eine Verlängerung um maximal 12 Monate - und nicht um 13 Monate wie in diesem Fall.

Kunden können jederzeit Versorger wechseln

Kunden, deren Kündigung zum 31. August 2010 von RWE zurückgewiesen wurde, sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Kündigung Ende September 2010 wirksam wird, raten die Verbraucherschützer. Diese Kunden würden dann in die gesetzliche Grundversorgung fallen, könnten aber auch jederzeit ihren Versorger wechseln.

Quelle: dpa

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