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Gasflamme
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die beklagten Gaspreiserhöhungen sind unwirksam. (Bild: dpa) © dpa

Gas-Sonderkunden dürfen nicht benachteiligt werden

Freitag, 10. Dezember 2010 12:46 Uhr

Erfolg für die Verbraucher: Gasversorger dürfen laut BGH Kunden mit Sondertarifen nicht schlechter stellen als die normalen Kunden. Offen ist, ob die Betroffenen ihr Geld zurückbekommen.

Schon das Oberlandesgericht Oldenburg hatte im September 2008 im Berufungsverfahren der Klägergemeinschaft in weiten Teilen Recht gegeben und Preiserhöhungen für die meisten der 56 Kläger seit September 2004 für unwirksam erklärt. Gegen das OLG- Urteil hatten sowohl die EWE als auch die klagenden Kunden Revision eingelegt (Az: VIII ZR 246/08).

Quelle: dpa

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