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Stromleitung darf über Privatgrundstück gehen

Donnerstag, 29. April 2010 11:38 Uhr

Eigentümer müssen Stromleitungen auf ihrem Grundstück dulden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch (28. April) entschieden. Damit blieb die Klage von Eigentümern aus Mecklenburg-Vorpommern auch in letzter Instanz erfolglos.

Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass ein etwa 20 Meter langes Versorgungskabel des örtlichen Stromversorgers über ihr Gelände verläuft. Die Leitung war 2003 unmittelbar neben der Straße verlegt worden. Nach Ansicht der Kläger hätte es unter der Straße - und damit im öffentlichen Grundeigentum - liegen sollen. Aus ihrer Sicht ist dieser Weg zu wählen, bevor private Grundstücke in Anspruch genommen werden. Dem widersprachen der BGH. Der Stromversorger habe nicht gegen die Gesetze verstoßen. (Az.: VIII ZR 223/09 - Urteil vom 28. April 2010)

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )