Freitag, 10. Dezember 2010 11:10 Uhr
Wer die Beiträge nach einer Strompreiserhöhung zunächst zahlt, erklärt sich laut einem Urteil mit der Änderung einverstanden. Die Kunden können später nicht mehr von ihrem Energieversorger eine Rückzahlung der Differenz verlangen.
Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden und eine Sammelklage gegen den Stromanbieter EON-Avacon zurückgewiesen. Die Kläger hatten sich auf ihre ursprünglichen Lieferverträge berufen, in denen Preiserhöhungen nicht vorgesehen waren.
Zur einseitigen Kündigung dieser Verträge sei der Energieversorger berechtigt gewesen, urteilte das Gericht. Den Stromkunden seien die Preiserhöhungen schriftlich angekündigt worden, worauf es keine Einwände der Kläger gab. Diese hätten weiterhin Strom bezogen, wodurch ein neuer Vertrag über die erhöhten Strompreise zustande gekommen sei. Erst später zogen die Stromkunden vor Gericht.
Aktenzeichen: 5O144/09
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