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Für Kaminöfen gelten neue Grenzwerte - für bestehende Geräte gelten allerdings Übergangsfristen. © Weigel/dpa/tmn

Kamin- und Kachelöfen: Feinstaubgrenzen festgelegt

Freitag, 10. Dezember 2010 11:01 Uhr

Für Kamin- und Kachelöfen gelten ab 22. März 2010 neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Betroffen sind auch Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder Kohle heizen.

Verbindlich seien die neuen Regeln aber zunächst nur für Öfen, die ab dem Stichtag neu installiert werden, erklärt Esther Stahl vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen. Die Grenzwerte richten sich nach der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs. Die genauen Grenzwerte und Bestimmungen sind im Internet unter http://dpaq.de/L7Grq zu finden.

Nachweis der Grenzwerte bis Ende 2013 gefordert

Für bereits bestehende Kaminöfen gibt es eine Übergangsregelung. Sie dürfen laut der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig weiter betrieben werden, wenn die Grenzwerte von 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub und von 4 Gramm pro Kubikmeter für Kohlenmonoxid eingehalten werden. Die Besitzer müssten bis 31. Dezember 2013 Nachweise dafür erbringen. Als Nachweis gelte eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch einen Schornsteinfeger.

Frühester Stichtag: 31.12.2014

Die Übergangsfristen richteten sich nach dem Alter der Anlage, erklärt Stahl. Der früheste Stichtag sei der 31.12.2014. Bis dahin müssten Anlagen mit Filtern nachgerüstet oder ersetzt werden, die vor dem 31.12.1974 errichtet wurden. Allerdings gebe es Ausnahmen, zum Beispiel für nicht gewerblich genutzte Backöfen unter 15 Kilowatt oder für Anlagen, die vor 1950 in Betrieb genommen wurden.

Entwicklung bei Filtersystemen noch nicht abgeschlossen

Bisher seien Filtersysteme wie elektrostatische Abscheider «noch nicht zu Ende entwickelt», sagt Volker Lenz vom Deutschen BiomasseForschungsZentrum in Leipzig. Bis die Fristen auslaufen, werde es aber adäquate Systeme geben. Allerdings könnte es günstiger sein, gleich neue Öfen mit integriertem Abscheider zu kaufen.

Einfache Verhaltensregeln helfen ebenso, Emissionen zu verringern

Besitzer von Kamin- oder Kachelöfen können aber schon jetzt deren Emissionen verringern, indem sie einige Verhaltensregeln befolgen. So empfiehlt Lenz, nur Holzscheite und Pellets mit dem «RAL»-Gütezeichen zu kaufen. Optimal sei eine mittlere Scheitgröße mit einer Holzfeuchte von weniger als 20 Prozent. Eine weitere Faustregel sei, den Ofen nie über die Markierung hinaus zu befüllen und nie zu mehr als zur Hälfte des Brennraums. Die Luftöffnung an der Rückseite, meist eine Bohrung im Schamottstein, sollte immer frei bleiben.

Außerdem rät Lenz, das Holz nicht von unten mit Zeitungspapier anzuzünden, sondern von oben mit wachsgetränkten Holzspänebällchen und einem Scheiterhaufen aus dünnem Holz. So werde verhindert, dass das Holz lange nur schwach brennt - die Emissionen könnten um die Hälfte sinken.

Zweite Stufe für neue Öfen mit strengeren Grenzwerten

Für neue Öfen wird laut Stahl am 31. Dezember 2014 eine zweite Stufe mit noch strengeren Grenzwerten in Kraft treten. Grundlage der Änderungen ist, dass die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) novelliert wurde.

Quelle: dpa
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