Käufer von schlüsselfertigen Holzhäusern müssen auf Vertragsdetails zur Bauweise achten.
In vielen Verträgen fehlten diese oder die Bezeichnungen seien ungenau, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
Im Bauvertrag müsse zum Beispiel die Art und Güteklasse des Holzes aufgeführt sein. Ebenso sollte nachzulesen sein, welche hölzernen Bauteile durch Chemie oder durch die Bauform geschützt sind sowie ob die Fenster lasiert oder lackiert sind und welche Farbe sie haben. Im Zweifel sollten Bauherren den Vertrag von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen.
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