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Holzhaus auf Fachmesse in Hannover
Ein Holzhaus wird für eine Fachmesse aufgebaut: Käufer sollten die Vertragsdetails zur Bauweise genau studieren. © dpa

Holzhäuser: Details zur Bauweise müssen im Vetrag festgelegt sein

Käufer von schlüsselfertigen Holzhäusern müssen auf Vertragsdetails zur Bauweise achten.

In vielen Verträgen fehlten diese oder die Bezeichnungen seien ungenau, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.

Im Bauvertrag müsse zum Beispiel die Art und Güteklasse des Holzes aufgeführt sein. Ebenso sollte nachzulesen sein, welche hölzernen Bauteile durch Chemie oder durch die Bauform geschützt sind sowie ob die Fenster lasiert oder lackiert sind und welche Farbe sie haben. Im Zweifel sollten Bauherren den Vertrag von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )