Bei einer Komplettsanierung haftet der Bauunternehmer für das gesamte Gebäude.
Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin. Ein Haftungsausschluss ist unwirksam - es sei denn er wurde individuell ausgehandelt. Der Unternehmer müsse für die alten wie auch die neuen Teile eines Hauses einstehen.
Grundsätzlich sollten sich alle Käufer sanierter Altbauten aber zusätzlich absichern und vor Ablauf der Gewährleistungsfristen ihr Haus noch einmal von einem unabhängigen Fachmann begutachten lassen.
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