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Baufirmen müssen transparent abrechnen

Baufirmen müssen transparente Abrechnungen vorlegen, wenn der Verdacht besteht, unwirtschaftlich zu arbeiten.

Bauherren können von Baufirmen transparente Stundenlohnabrechnungen verlangen. Wer vermutet, dass unwirtschaftlich gearbeitet oder zu viele Stunden abgerechnet wurden, kann Nachweise verlangen, welche Leistungen die Baufirma in welcher Zeit erbracht hat.

Vorab Vereinbarungen treffen

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin hin. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Aktenzeichen: VII ZR 164/07).

In dem Fall bekräftigten die Bundesrichter, dass Baufirmen nur so viele Arbeitsstunden abrechnen dürfen, wie bei «wirtschaftlicher Betriebsführung» erforderlich seien. Um Ärger zu vermeiden, können die Vertragspartner den Anwälten zufolge vorab einen verbindlichen Zeitrahmen für die Arbeiten oder einen festen Höchstbetrag vereinbaren.

Quelle: dpa

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(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )