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Hausbau
Ein Kostenvoranschlag schützt den Bauherren nicht vor eventuell anfallenden Mehrkosten. © dpa

Kostenvoranschlag schließt Mehrkosten am Bau nicht aus

Ein Kostenvoranschlag für Bauarbeiten ist nicht immer verbindlich. Wann der Bauherr Mehrkosten zahlen muss.

Bauherren müssen auch Handwerkerrechnungen bezahlen, die über den Kostenvoranschlag hinausgehen. Das gilt nach Angaben der Deutschen Anwaltauskunft in Berlin auch dann, wenn die Rechnung zehn Prozent höher ist als vorhergesagt.

Die Anwaltauskunft verweist dabei auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 12 U 81/09). Die Experten empfehlen Bauherren, schriftlich einen Pauschalpreis zu vereinbaren. Dieser schütze weit wirksamer vor Überraschungen als ein Kostenvoranschlag.

Bei zusätzlichen Arbeiten entstehen Mehrkosten

In dem Fall hatte ein Bauherr eine Fensterfirma auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags von 22.400 Euro beauftragt. Weil beim Einbau der Fenster höhere Kosten entstanden und der Bauherr zusätzliche Arbeiten vornehmen ließ, betrug die Rechnung am Ende aber 27.100 Euro. Der Bauherr bezahlte jedoch nur die im Kostenvoranschlag genannte Summe. Die Firma klagte, und das Landgericht gab ihr Recht.

Die Arbeiten, die der Bauherr zusätzlich in Auftrag gegeben hatte, seien nicht als Überschreitung des Kostenvoranschlags zu werten. Dadurch ergebe sich eine Preiserhöhung von 2400 Euro oder zehn Prozent - der Kostenvoranschlag werde nicht wesentlich überschritten.

Quelle: dpa

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