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Baustelle nur über das Nachbargrundstück erreichbar: Absprachen treffen

Wenn Handwerker eine Baustelle nur über das Grunstück des Nachbarn erreichen können, sollten vorher Regelungen getroffen werden.

Die Fassade des Nachbarhauses soll gedämmt werden. Die Baustelle kann aber nur über ein anderes Grundstück erreicht werden: Damit der Grundstücksbesitzer in so einem Fall am Ende nicht auf Dreck oder Schäden sitzen bleibt, sind Absprachen notwendig.

Pfand oder vertragliche Regelung?

Dies erklärte Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin. Gut sei es, wenn der bauende Nachbar oder die Handwerksfirma ein Pfand beim Gartenbesitzer hinterlegen. Das Pfand könne je nach Aufwand der Arbeiten individuell festgelegt werden. Die sicherste Möglichkeit sei aber eine vertragliche Vereinbarung.

Wird ein Gerüst nah am eigenem Haus aufgestellt, muss die Hausratversicherung informiert werden, fügte Ruschinzik hinzu. «Da das Gerüst Dieben ein leichtes Eindringen ermöglichen würde, kann es sein, dass wegen der Gefahrerhöhung die Prämie steigt.» In diesem Fall sollte der Hauseigentümer mit dem Nachbarn sprechen, ob er diese Mehrkosten übernimmt.

Der Eigentümer kann das Betreten seines Grundstücks verbieten

Grundsätzlich dürfen Eigentümer den Handwerkern das Betreten des Grundstücks verbieten - es sei denn, der Nachbar hat ein Wegerecht, erläuterte der Jurist. Um das gutnachbarschaftliche Verhältnis nicht zu gefährden, sollten die Handwerker aber ihre Arbeit verrichten dürfen. Davor sollen aber klare Absprachen getroffen werden.

Quelle: dpa

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