Hat ein Bauherr Mängel beim Hausbau erkannt, sichert nur ein Weisungsrecht zu, dass der Bauunternehmer den Mangel sofort beseitigt.
Ein im Bauvertrag vereinbartes Weisungsrecht kann Käufern schlüsselfertiger Immobilien viel Ärger ersparen.
Der angehende Hausbesitzer sichert sich damit das Recht, einmal erkannte Baumängel vom Bauunternehmer sofort beseitigen zu lassen.
Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin. Wurde kein Weisungsrecht vereinbart, liege es im Ermessen des Bauunternehmers, wann er den Mangel in Ordnung bringt.
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