Verzögerungen auf der Baustelle und schlampige Arbeit sollten Bauherren alarmieren: Sie können Anzeichen für eine drohende Insolvenz der Baufirma sein, warnt der Verbraucherschutzverein «Wohnen im Eigentum» in Bonn.
Ein weiteres Warnsignal seien Subunternehmen, die ihre Arbeit niederlegen. Verlangt die Baufirma in dieser Zeit außerplanmäßige Vorauszahlungen, sollten Bauherren diese auf keinen Fall leisten - auch nicht an Subunternehmen. Denn bei einer Insolvenz der Baufirma ist dieses Geld weg.
Damit bereits geleistete Zahlungen und Gewährleistungsansprüche nicht verloren gehen, sollten sich Bauherren vertraglich mit ausreichenden Sicherheitsleistungen absichern. Ratsam sei es, Geld bis zur Fertigstellung des Hauses zurückzuhalten, rät der Verein. Die gesetzlich festgelegten fünf Prozent der Vertragssumme reichten dafür meist nicht. Besser sei es, eine Bankbürgschaft für das Bauunternehmen von zehn Prozent für den Insolvenzfall auszuhandeln.
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