Innerhalb Deutschlands gelten für Architekten feste Honorarsätze. Anders sieht das bei Architekten aus dem Ausland aus.
Deutsche Architekten richten ihr Honorar nach der HOAI, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Die darin festgelegten Sätze seien verbindlich.
Allerdings gelten diese Sätze nicht für Mitbewerber aus dem Ausland. Sie dürfen ihre Leistungen preiswerter anbieten, seien im Streitfall aber auch rechtlich erheblich schwerer zu belangen. Der Bauherr müsse dann im Ausland, am Sitz des beauftragen Architekten um seine Rechte kämpfen. Nach Einschätzung der ARGE-Experten sei ein solcher Rechtsstreit in der Regel teurer als in Deutschland.
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