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Wer sein Haus saniert, sollte die aktuellen Bestimmungen der Energieeinspar-Verordnung kennen. © Weihs/dpa/tmn

Sanierung: Energieeinspar-Verordnung einhalten

Wer sein Haus sanieren möchte, muss die Bestimmungen der Energieeinspar-Verordnung einhalten- sonst drohen hohe Bußgelder.

Wer sein Gebäude nicht gemäß der Energieeinspar-Verordnung saniert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin.

Auch die regelmäßige Inspektion und Wartung bestimmter Anlagen oder der Aushang eines Energieausweises müssten eingehalten werden. Wer als Vermieter versäumt, seinem potenziellen Mieter auf Wunsch diesen Ausweis vorzulegen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Baufirmen müssen Bescheinigung über Umbau ausstellen

Hausbesitzer sollten auf Rat des VPB auch die Bescheinigungen der Baufirmen sorgfältig aufbewahren. Die Unternehmen sind verpflichtet, eine sogenannte Unternehmensbescheinigung auszustellen - dieses Schreiben oder ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung bestätigen, dass der Bau oder Umbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Stellen die Baufirmen diese Erklärungen nicht, zu spät oder falsch aus, drohe auch ihnen Bußgelder von bis zu 5000 Euro.

Quelle: dpa
(Bilder: Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de ; Immobilien Scout GmbH; Patrick Lebeda / www.sxc.hu ; www.b2b-deutschland.de ; Birgit Lieske / www.pixelio.de )