Bauherren müssen Anforderungen der Energiesparverordnung umsetzen und sich dies von Handwerkern korrekt bescheinigen lassen.
Hausbesitzer sollten nach einer energetischen Sanierung vom Handwerker eine sogenannte Unternehmenserklärung fordern. Der Handwerker bestätigt in dieser Bescheinigung, dass erledigte Arbeiten wie der Austausch von Heizkessel und Fenstern oder eine Fassaden- oder Dachdämmung den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen.
Zur Ausstellung dieser von der Bundesregierung eingeführten Erklärung sind die Baufirmen verpflichtet. Als Bestätigung genügt schon ein kurzer Satz am Ende der Rechnung. Er kann etwa so lauten: «Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung.»
Dagegen reicht es nicht aus, etwa den relevanten Wärmedurchgangskoeffizienten der neuen Fenster auf der Rechnung anzugeben. Dann muss der Bauherr prüfen, ob dieser Wert auch stimmte, und somit selbst den Nachweis erbringen, dass die Fenster der EnEV entsprechen.
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