Eine förmliche Bauabnahme ist für den Bauherrn unverzichtlich- auch sollte auf unrechtmäßige Klauseln im Vertrag geachtet werden, die den Anspruch aufheben.
Ein Bauherr sollte nie auf eine förmliche Bauabnahme verzichten. Dabei hat er die Möglichkeit, Mängel zu entdecken, die Bauabnahme dann zu verweigern und die Probleme vom Bauunternehmer zügig beheben zu lassen.
Denn: Der Unternehmer bekommt seine letzte Zahlung erst, wenn die Bauabnahme gemacht wurde, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Mit einem Verzicht auf die förmliche Abnahme vergebe der Bauherr dieses Druckmittel. Zwar muss der Unternehmer später entdeckte Mängel in der Regeln auch beseitigen, doch nach Erfahrungen des Verbandes dauert das oftmals seine Zeit.
Hausbauer sollten in Verträgen auch auf eine Klausel wie «Erklärt sich der Bauherr nicht zur Abnahme bereit, gilt sie als erfolgt» achten. Diese verstoßen den Angaben zufolge gegen das Gesetz (§ 308 Nr. 5 BGB). Am Termin sollte dem Bauherr ein unabhängiger Sachverständiger zur Seite stehen, der mit ihm nach möglichen Mängeln sucht.
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