Bauarbeiten müssen auch bei schlechtem Wetter fortgesetzt werden. Nur bei extremen Verhältnissen gibt es Ausnahmen.
Die Verzögerungen bei der Bauzeit eines Hauses mit schlechtem Wetter zu begründen, ist nur selten gerechtfertigt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin hin.
Bauunternehmer muss unverzüglich informieren
Der beauftragte Unternehmer muss den Bau auch bei Schnee und Eis fristgerecht fertigstellen. Nur «wenn die Bundeswehr auf den Dächern steht, um der Schneemassen Herr zu werden, dann ist von einem besonderen Wetterereignis auszugehen», erläutern die Rechtsexperten. Die Bauzeit werde dann verlängert.
Der Bauunternehmer muss den Bauherrn in diesem Fall unverzüglich schriftlich darüber informieren, wenn er wegen der Witterung nicht weiterarbeiten kann. Und er muss die Arbeiten fortsetzen, sobald es das Wetter wieder zulässt, erläutern die Experten.
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