Ein Bausparvertrag und das Anrecht auf das anschließende Darlehen können häufig übertragen werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.
Wer den Bausparvertrag also nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, kann den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen etwa an einen Angehörigen weiterreichen. Eine solche Übertragung liege zwar im Ermessen der Bausparkasse - in der Regel stimme der Anbieter aber zu.
Voraussetzung sind den Angaben zufolge eine ausreichende Bonität. Und der zweite Sparer muss ein Angehöriger sein - Ehepartner, Verlobte, Kinder oder Geschwister. Eine Übertragung auf Nicht-Angehörige werde nur in Ausnahmefällen genehmigt. Kunden sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen, denn die Regelungen können je nach Anbieter unterschiedlich sein.
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