Hauskäufer sind nicht verpflichtet, die gesamte Courtage an den Makler zu bezahlen. Das hat sich zwar so eingebürgert, sei aber nicht Vorschrift, heißt es beim Verband Privater Bauherren in Berlin.
Käufer sollten deshalb mit dem Verkäufer verhandeln, ob dieser einen Teil der Zahlung übernimmt. Die Vermittlungsgebühr, die Provision oder Courtage genannt wird, ist in der Regel nach dem Protokollieren des Kaufvertrags beim Notar fällig. Je nach Vereinbarung stellt der Makler zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises in Rechnung - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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