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Bausparvertrag
Viele Bausparverträge sind mit einem Zeitschriftenabo gekoppelt. Wer das Abo nicht haben möchte, muss die Klausel streichen, rät Stiftung Warentest. © dpa-infocom

Bausparvertrag: Vorsicht Zeitschriftenabo-Klausel

Beim Abschluss eines Bausparvertrages sollten Kunden auf Hinweise auf ein Zeitschriftenabo achten. Die meisten Bausparkassen koppeln den Antrag mit einem kostenpflichtigen Abonnement ihrer Hauszeitschrift, erläutert die Stiftung Warentest in Berlin.

Klausel einfach streichen

Wer die Zeitschrift nicht will, sollte die Aboklausel einfach streichen oder - falls vorhanden - das Nein-Kästchen ankreuzen. Schon abgeschlossene Abos könnten jederzeit fristlos oder zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Guthaben kann so erst später ausgezahlt werden

Problematisch wird das Abonnement vor allem, wenn aufgrund der Abokosten die Bausparsumme verspätet zugeteilt wird, erläutert die Stiftung in ihrer Zeitschrift «Finanztest». Denn die Kassen ziehen die Abogebühren vom Sparguthaben ab, weisen den Betrag aber meist nicht in dem Sparplan aus, den sie für ihre Kunden erstellen. Wer Pech hat, bekomme dadurch sein Guthaben erst ein paar Monate später als kalkuliert.

Quelle: dpa
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