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Rauchmelder
Pflichtinventar Rauchmelder: Hauskäufer sollten darauf achten, dass vorgeschriebene Rauchmelder zur Bauleistung gehören. © dpa

Rauchmelder zur Bauleistung machen

Beim Hausbau sollten lebensrettende Rauchmelder mit geplant werden. In manchen Bundesländern sind sie sogar Pflicht- und später mindern sie Steuerzahlungen.

Käufer eines schlüsselfertigen Hauses achten besser darauf, dass eventuell vorgeschriebene Rauchmelder zur Bauleistung gehören. Denn Rauchmelder im Neubau sind inzwischen in rund der Hälfte aller Bundesländer Pflicht. Darauf verweist der Verband Privater Bauherren in Berlin.

Arbeitskosten des Wartens steuerlich absetzbar

Bei der Bauabnahme wird dann auch die Funktion der Rauchmelder geprüft. Die Arbeitskosten, die durch das regelmäßige Warten von Rauchmeldern, Feuerlöschern und anderen Brandschutzhilfen entstehen, sind als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar.

Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer, wie der Verband erläutert. Maximal ließen sich bis zu 1200 Euro pro Jahr absetzen.

Quelle: dpa
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