Da einzelne Passagen von Bauverträgen nicht immer rechtens sind, empfiehlt der Verband Privater Bauherren die genaue Prüfung.
Nicht zulässig sei zum Beispiel eine Klausel, in der die Baufirma das alleinige Hausrecht auf der Baustelle hat. Damit hätte der Bauherr keine Möglichkeit, zu prüfen, ob alle Bauleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Auch, ob Abschlagszahlungen - die das Bauunternehmen eventuell in Rechnung stellt - wirklich nötig sind, ließe sich so nicht feststellen.
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