Bild 1 von 13 Deutsche Architekten richten ihr Honorar nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die darin festgelegten Sätze sind verbindlich. Allerdings gelten diese Sätze nicht für Mitbewerber aus dem Ausland. Sie dürfen ihre Leistungen preiswerter anbieten, sind im Streitfall aber auch rechtlich erheblich schwerer zu belangen. Der Bauherr muss dann im Ausland, am Sitz des beauftragen Architekten um seine Rechte kämpfen. © dpa
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