Wer ein Gartenhaus bauen möchte, sollte vorher klären, welche baurechtlichen Genehmigungen er benötigt. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird.
Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin. Die Landesbauordnungen schreiben den Angaben zufolge nicht nur maximale Grundflächen vor, sondern auch, ob die Bauherren bestimmte Bedingungen der Statik erfüllen müssen. «Wir raten deshalb dringend, schon vor dem Kauf des Gartenhauses mit der zuständigen Behörde zu reden», rät der Verein. So lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden oder ob die Behörde den Bau problemlos zulässt. Am besten gehen Kaufinteressenten mit dem Prospekt direkt zur Behörde.
Keinesfalls sollten Hausbesitzer das Gartenhaus dagegen «schwarz» aufstellen. Wenn es die Behörde doch erfährt, drohen ein Bußgeld, eine Abbruchverfügung und teure Nachgenehmigungsverfahren.
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