Umzugsratgeber: Meldebehörden
Hier finden Sie die wichtigsten Stellen für die Ummeldung der Adresse, des Autos, der Kinder und des Hundes.
An- und Ummeldung
Zentral ist die Anmeldung oder, bei einem Umzug innerhalb Berlins, die Ummeldung unter der neuen Adresse bei der Meldebehörde, dem Bürgeramt.
Achtung: Ab 1. November 2009 gilt in den Berliner Bezirken ein verschärftes Melderecht.
Abmeldung
Wenn Sie aus Berlin wegziehen, müssen Sie sich in manchen Fällen bei der Meldebehörde abmelden.
Links:
Kfz-Ummeldung
Die Kraftfahrzeugzulassungsbehörden bieten allen Service rund um das An- und Ummelden von Autos nach einem Umzug.
Ummeldung bei Kita und Schule
Für die Anmeldung ihres nicht schulpflichtigen Kindes ist das Bezirksamt zuständig.
Kinder im Grundschulalter müssen bei der Schule angemeldet werden, die für Ihren neuen Wohnsitz zuständig ist.
Ummeldung des Hundes
Bei einem Umzug muss man die neue Anschrift dem zuständigen Finanzamt mitteilen.
Ummelden bei den Sozialleistungsträgern
Als Empfänger von Sozialleistungen (Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe u.ä.) müssen Sie bei Umzügen das zuständige Amt rechtzeitig informieren.
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