Mittwoch, 26. September 2012 18:19 Uhr
Zigaretten mit einer Menthol-Aromakapsel dürfen in Deutschland laut dem Gerichtsurteil nicht verkauft werden.
Zigaretten mit einer Menthol-Aromakapsel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Mittwoch (26. September 2012) die Klage eines Tabakunternehmens gegen ein entsprechendes Verbot des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgelehnt.
Nach einem Abkommen mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) solle die Attraktivität von Tabak nicht durch neue Produkte gesteigert werden. Die Aromakapsel soll nach dem Rauchen den Atem erfrischen. Dieser Effekt sei für Raucher attraktiv und würde somit Abhängigkeiten zumindest begünstigten, begründete das Gericht seine Entscheidung (Az. 5 A 206/11)
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