Freitag, 10. August 2012 16:03 Uhr
Trotz Änderungen beim Verbraucherinformationsgesetz wird Berlin weiterhin die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants öffentlich machen.
Die Internetplattform "Sicher essen in Berlin " bleibt auch nach Inkrafttreten der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes am 01.September 2012 bestehen. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hält die rechtlichen Rahmenbedingungen für gegeben, um Verbraucherinnen und Verbraucher in Berlin wie bisher über das Ergebnis von Restaurantkontrollen zu informieren.
Das hat Senator Thomas Heilmann am Freitag, den 10. August 2012 auf einer entsprechenden senatsinternen Besprechung gegen einzelne Voten aus Berliner Bezirken entschieden. Damit bleibt auch das System der "Restaurant-Smileys" bestehen, das die Hygienezustände von Restaurants bewertet.
Auf den Seiten von "Sicher essen in Berlin" finden die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Datenbank mit Ergebnisse aktueller Hygienekontrollen. So können sie sich ein Bild darüber machen, inwieweit ein Betrieb den Anforderungen an die Lebensmittelhygiene entspricht.
Seit längerem halten einige Berliner Bezirke diese Veröffentlichungen der Ergebnisse von Restaurantkontrollen für rechtswidrig, weil die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen. Aber bislang konnten sich die Bundesländer nicht auf eine einheitliche Informationspraxis einigen. Deshalb ist die notwendige Gesetzesreform bisher nicht vorangekommen. "Wir sitzen leider in der Föderalismusfalle. Deshalb wird es noch dauern, bis wir in Berlin zu wirklichen Verbesserungen kommen können. Bis dahin werden sich wohl auch die Berliner Bezirke weiterhin unterschiedlich verhalten," so Senator Heilmann.
Das novellierte Verbraucherinformationsgesetz regelt ab 01.09.2012 erstmals bundesweit, dass negative Prüfergebnisse ab einer Bußgeldhöhe von 350 Höhe verpflichtend veröffentlicht werden müssen. Derzeit laufen die Planungen, wie auch diese Ergebnisse in die bestehende Datenbank eingepflegt werden können.
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