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Eichenprozessionsspinner
Die für den Menschen gefährliche Raupe des Eichenprozessionsspinners breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Nester sollten beim Bezirksamt gemeldet werden. © dpa

Eichenprozessionsspinner: Wo man die Raupennester melden sollte

Donnerstag, 21. Juni 2012 16:57 Uhr

Was tun, wenn man in Garten oder Park Nester der Eichenprozessionsspinner- Raupen entdeckt? Meldestellen bei den Berliner Behörden plus Tipps zum Schutz vor dem Schädling.

In Berlin breitet sich die gefährliche Raupe des Eichenprozessionsspinners immer weiter aus. Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können starken Juckreiz der Haut sowie Reizungen der Augen und der Atemwege verursachen. Deshalb muss der Gesundheitsschädling besonders an stark besuchten Orten wie Erholungs- und Sportanlagen, Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen, Haltestellen des ÖPNV, Badegewässern, Freibädern und Wohnhäusern bekämpft werden.

Spezialgesetzgebungen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners gibt es bundesweit nicht. In Berlin kommt daher das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (§ 17) zur Anwendung.

Eichenprozessionsspinner-Nester bei Bezirksämtern melden

Wer Nester des Eichenprozessionsspinners entdeckt, sollte diese umgehend bei den bezirklichen Gesundheits- oder Grünflächenämtern melden. Die Gesundheitsämter führen im Verdachtsfall eine Gefährdungsanalyse durch. Wenn die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist, fordert das Gesundheitsamt den Grundstückseigentümer oder den Vermögensträger auf, den Eichenprozessionsspinner auf eigene Rechnung beseitigen zu lassen.

Bleibt der Eigentümer untätig, kann das Gesundheitsamt eine Ersatzvornahme auf Kosten des Eigentümers durchführen. Beseitigungsarbeiten sind nur von qualifizierten Schädlingsbekämpfungs- bzw. Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen durchzuführen.

Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales/BerlinOnline
(Bilder: dpa)