Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Wettbewerb zwischen Zahnärzten gestärkt.
Das Bundesverfassungsgericht erlaubt den Wettbewerb zwischen Zahnärzten auch bei Preisen für Zahnbehandlungen. Zahnärzten dürfe nicht verboten werden, sich an Webportalen zum Preisvergleich von Zahnbehandlungen zu beteiligen, hieß es in einem am 22.12.2010 veröffentlichten Beschluss.Ein solches Verbot verletze die Zahnärzte in ihrer vom Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit (Aktenzeichen: 1 BvR 1287/08).
Das höchste deutsche Gericht hob damit eine Entscheidung des Berufsgerichts für Zahnärzte auf, das einen Verweis wegen der Teilnahme an einem Internetportal ausgesprochen hatte. Bereits Anfang Dezember hatte der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht in einem anderen Verfahren eine Klage gegen den Betreiber einer Website für Zahnarzt-Preisvergleiche abgewiesen.
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