Wer einem Hinterbliebenen per Post Anteilnahme zukommen lassen will, sollte dies in der richtigen Form tun.
Beileidsbekundungen sollten so schnell wie möglich geschrieben werden. Sobald der Verlust bekannt ist, sollte das Schreiben beginnen, rät die Etikette-Trainerin Salka Schwarz aus Berlin.
Der Empfänger könne selbst entscheiden, ob er die Post schon öffnet oder noch liegen lässt. Es geht in einer Beileidsbekundung hauptsächlich um die Hinterbliebenen - eine Selbstdarstellung sollte sie in keinem Fall enthalten. «Manchmal hat man keine Worte», sagt Schwarz. Doch auch das dürfen die Hinterbliebenen dann erfahren: Es ist wichtig, ihnen zu zeigen, dass jemand an sie denkt und mit ihnen fühlt. Deswegen sollte ein Trauerbrief persönlich geschrieben sein.
Das beginnt schon bei den Formalien: Auf keinen Fall dürfe der Text mit dem Computer geschrieben werden. Tabu sind außerdem E-Mails und SMS. Der Text wird am besten handschriftlich auf angemessenem Briefpapier verfasst sein. «Briefbögen mit schwarzem Rand sind allerdings der Familie des Verstorbenen vorbehalten», erklärt die Etikette-Beraterin.
Als Briefmarkenmotive reichen keine Standardmarken: Leichtathleten oder Sandmännchen sollten nicht auf der Marke zu sehen sein. Eine Lilie oder Rose beispielsweise passe besser.
Die Beschriftung «An das Trauerhaus» wird lieber nicht verwendet, das sei zu unpersönlich. Schon in der Anschrift sollten die Hinterbliebenen - auch Kinder - mit Namen angesprochen werden.
Der Inhalt einer Beileidsbekundung ist abhängig von der verstorbenen, der schreibenden und der empfangenden Person. Eventuell war der Verstorbene gar nicht mit dem Schreiber bekannt, dann ist eine Beileidsbekundung trotzdem angebracht.
Zu Beginn des Briefes kann der Absender seine Trauer und sein Mitgefühl zum Ausdruck bringen. Sollte es angemessene tröstende Worte geben, dürfen auch diese hier Platz finden.
Den Hauptteil können eigene Erfahrungen und Erinnerungen an den Verstorbenen bilden. Abschließend darf der Schreiber den Hinterbliebenen Hilfe anbieten - aber nur, «wenn es angemessen erscheint», empfiehlt Schwarz.
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