Hinterbliebene müssen sich nach dem Tod eines Menschen mit einigen rechtlichen Pflichten rund um die Bestattung auseinandersetzen.
Die ersten Aufgaben sind das Verständigen der Angehörigen und Freunde und, beim Tod zu Hause, eines Arztes . Dieser muss den Tod feststellen und den Totenschein ausfüllen. Danach sollten die Angehörigen nichts übereilen. Erst nach 36 Stunden - in manchen Bundesländern auch 48 - muss der Verstorbene zum Friedhof oder in eine Kühlzelle überführt worden sein.
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag muss das Standesamt informiert werden, in dessen Bezirk der Mensch gestorben ist. Die Angaben über den Todesfall werden von dem Standesbeamten in das Sterberegister eingetragen. Gibt es Anhaltspunkte beispielsweise für einen gewaltsamen Tod oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, müssen Polizei und Gemeinde die Staatsanwaltschaft anrufen.
Der jeweilige Versicherer des Verstorbenen sollte über den Todesfall informiert werden. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Wer weiterhin den Wagen des Verstorbenen nutzen möchte, muss den Wagen bei der Zulassungsstelle ummelden und somit den Kfz-Versicherer informieren. Ansonsten muss das Auto des Toten stillgelegt werden. Sobald der Versicherer davon in Kenntnis gesetzt wird, werden die bereits bezahlten Beiträge rückerstattet.
Die Versicherung sollte zwar so schnell wie möglich von dem Todesfall erfahren, aber nicht gleich gekündigt werden. Ansonsten erlischt der bestehende Versicherungsschutz beispielsweise für das Wohngebäude oder die Haftpflichtversicherung des in der Regel mit versicherten Ehepartners.
Über die Bestattungspflicht ist geregelt, wer für die Fürsorge des Menschen vom Tod bis zur Bestattung verantwortlich ist. Das schließt ein, die Bestattungsfeier zu organisieren, den Grabstein auszuwählen sowie das Grab zu gestalten und zu pflegen. Die Totenfürsorge haben in der Regel der Ehegatte, volljährige Kinder oder die Eltern. Manchmal legen Menschen auch vor ihrem Tod fest, wer für sie die Totenfürsorge tragen soll. Dieser Wille ist für die Hinterbliebenen bindend. Ganz wichtig: In Deutschland müssen Verstorbene oder deren Asche bestattet werden. Die Kosten einer Bestattung muss der Erbe tragen - der nicht immer mit dem Bestattungspflichtigen identisch sein muss.
Bestattungsgesetze sind Ländersache. In den Bundesländern gelten verschiedene Bestattungsfristen: zwischen 4 und 14 Tagen nach dem Tod. Für Urnen gibt es in einigen Bundesländern längere Fristen. Hat der Tote zu Lebzeiten klar gesagt, wie er beigesetzt werden möchte, müssen sich seine Angehörigen daran halten. Auf jeden Fall muss der Wunsch des Verstorbenen bezüglich einer Erd- oder Feuerbestattung berücksichtigt werden.
Urnen dürfen in Deutschland nur auf Friedhöfen bestattet werden. Als Friedhöfe gelten auch Bestattungswälder wie Friedwälder oder Ruheforste, in denen Baumbestattungen durchgeführt werden. Einzige legale Ausnahme von der Friedhofspflicht ist die Seebestattung - hier wird die Urne im Meer versenkt.
Eine Erdbestattung muss in einem Sarg durchgeführt werden. Ausnahmen sind aber möglich, insbesondere für Muslime, deren Tradition eine Beisetzung im Tuch vorschreibt. Bei der Grabgestaltung müssen sich die Angehörigen an die Friedhofsregeln halten. Deshalb sollte sich jeder, bevor er ein Grab bepflanzt oder ein Grabmal aufstellen lässt, über die örtlichen Vorschriften informieren.
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Todesfall: Was zu tun ist