Menschen, die im Notfall nicht mit allen Mitteln am Leben erhalten werden wollen, müssen ihren Willen schriftlich festlegen. Was dabei zu beachten ist.
Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen, auch wenn das den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Der Bundestag hat am 18. Juni 2009 ein neues Gesetz verabschiedet, das erstmals Rechtssicherheit bringen soll.
Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten für den Fall weitgehend Geltung, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. In Deutschland wurden bereits neun Millionen Patientenverfügungen formuliert. Sie müssen aber nicht neu gefasst werden.
Patientenverfügungen sollten möglichst detailliert formuliert werden. Wichtig sind neben der Schriftform und den persönlichen Angaben möglichst konkrete Fallbeispiele.
Ethische oder religiöse Überzeugungen sollten thematisiert werden. Wer zum Beispiel den Empfang eines Spenderorgans oder Bluttransfusionen für sich ablehnt, schreibt das am besten genau auf. Es sollte sich für den späteren Leser das Bild ergeben, dass sich jemand mit der Thematik auseinandergesetzt hat.
Wer seine Verfügung ändern will, kann sie einfach zerreißen und neu schreiben, wenn er sie zu Hause aufbewahrt. Ist sie bei einem der zentralen Vorsorgeregistern der Bundesnotarkammer registriert, reicht dem Fachanwalt zufolge eine kurze Meldung, dass die Verfügung gelöscht werden soll.
Wichtig ist, dass der Wille schriftlich festgelegt ist - bisher galten auch mündliche Willensbekundungen, die aber erhebliche Nachweisprobleme»mit sich gebracht haben.
Experten raten, die Verfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Das neue Gesetz sieht vor, dass kein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss, wenn sich Ärzte und Vorsorgebevollmächtigte einig sind, bestimmte medizinische Maßnahmen zu beenden. Das heißt dann, dass sich kein Dritter mehr mit dem vorher festgelegten Patientenwillen befassen muss.
Das Gesetz sieht keine Beratungspflicht- weder durch Ärzte, Pfleger oder Hospizmitarbeiter- vor. Dadurch wurde das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt.
Das Bundesjustizministerium hat eine Broschüre zur Patientenverfügung zusammengestellt. Sie gibt Hilfestellung für das Verfassen einer individuellen Patientenverfügung und enthält Empfehlungen. Dazu listet sie Textbausteine für die Formulierung individueller Entscheidungen auf und zeigt zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung.
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