Die jährliche Vorsorge-Untersuchung beim Zahnarzt bleibt gebührenfrei.
Patienten müssen keine zehn Euro Praxisgebühr bezahlen, wenn der Arzt nur den Zustand der Zähne überprüft und vorsorgende Maßnahmen vornimmt.
Die Gebühr fällt erst an, wenn eine akute Behandlung nötig ist, der Zahnarzt also etwa den Bohrer zur Hand nehmen muss.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr können die Vorsorge-Untersuchung halbjährlich in Anspruch nehmen. Alle zwei Jahre übernehmen die Kassen auch einen Parodontitis-Test.
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