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Sehnenscheidenentzündung kann als Berufskrankheit gelten

Eine Sehnenscheidenentzündung kann als Berufskrankheit anerkannt werden, entschied ein Gericht. Damit eröffnen sich auch Ansprüche auf Leistungen.

Sehnenscheidenentzündung durch PC-Arbeit
Eine Sehnenscheidenentzündung nach langer PC-Arbeit wurde von einem Gericht als Berufskrankheit anerkannt. © dpa
Das Aachener Verwaltungsgericht hat eine Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anerkannt. Das Gericht gab damit einer 42-jährigen Finanzbeamtin Recht, die dauernd am Computer arbeitete.

Anspruch auf Leistungen gegeben

Die intensive Arbeit mit Maus und Tastatur sei Ursache für ihre chronische Sehnenscheidenentzündung, begründete das Gericht. Das beklagte Land Nordrhein-Westfalen hatte den Zusammenhang bestritten. Aufgrund der Anerkennung hat die Frau jetzt Anspruch auf sogenannte Unfallfürsorgeleistungen. Das könnte eine höhere Pension bedeuten oder auch die Zahlung für eine Heilbehandlung.

Urteil mit Grundsatzcharakter

Das Urteil habe Grundsatzcharakter, sagte ein Gerichtssprecher: "Wer so intensiv am Computer arbeitet wie die Klägerin, hat gute Chancen, dass diese Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird."

Aktenzeichen des Urteils: Aktenzeichen: 1K 1203/09

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Quelle: dpa
(Bilder: dpa; Tommy Weiss / www.pixelio.de ; Tom-Trumpelt/ www.pixelio.de )