Übergewichtige müssen zunächst andere Wege zum Abnehmen gehen, bevor die Krankenkasse eine Magen-OP zahlt.
Krankenkassen müssen nur dann eine Magen-OP gegen Übergewicht bezahlen, wenn alle anderen Wege zum Abnehmen nachweislich versagt haben. Das gelte auch bei einem extremen Übergewicht, urteilte das Sozialgericht Detmold.
Die Richter wiesen damit die Klage einer 40-Jährigen zurück. «Es war nicht erkennbar, dass die Versicherte das Basisprogramm nach den Leitlinien zur Therapie der Adipositas mit einem gewissen Maß an Selbstdisziplin verfolgt hat», hieß es in einer Mitteilung. Das Urteil vom 26. Februar 2009 sei mittlerweile rechtskräftig.
Nach Ansicht der Richter ist der Versicherte verpflichtet, verschiedene Diäten auszuprobieren, Bewegungs- und Ernährungstherapie in Anspruch zu nehmen, unter Umständen eine Psychotherapie zu durchlaufen oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zu absolvieren. Eine operative Magenverkleinerung oder ähnliche chirurgische Maßnahmen seien bei der 40-jährigen Klägerin nicht medizinisch notwendig.
«Auch wenn an das Durchhaltevermögen des Betroffenen keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden dürfen, kann der Versicherte nicht davon ausgehen, die einzelnen Schritte der konservativen Behandlung nur "abzuhaken", um sich auf diese Weise die Voraussetzungen für eine operative Behandlung der Adipositas zu erarbeiten», hieß es. Wenn nicht erkennbar sei, dass es dem Versicherten auf lange Sicht gelingt, seine Lebens- und Essgewohnheiten umzustellen, werde auch der Erfolg einer magenverkleinernden Operation ungewiss sein.
Aktenzeichen des Urteils: 5 KR 158/06
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