Ist das Vertrauen zum Arzt nicht mehr gegeben, können Patienten sich von neutralen Stellen beraten lassen.
Patienten, die derzeit wegen eines Behandlungsfehlers Rat suchen, haben es schwer: Zwar ist seit dem 1. Januar 2011 durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) eine unabhängige Patientenberatung gesetzlich fest verankert.
Doch weil die bislang bestehende Form der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) nur ein Modellprojekt war, das Ende 2010 zu Ende ging, läuft derzeit noch ein Ausschreibungsverfahren, über das ein neuer Träger gefunden werden soll. Aus diesem Grund sind auch alle regionalen Beratungsstellen geschlossen - zumindest vorübergehend.
«Ich gehe davon aus, dass wir im Laufe des Januar eine Entscheidung treffen können», sagt Florian Lanz, Pressesprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Berlin zu der Frage nach einem neuen Träger der UPD. Der Verband bestimmt mit Unterstützung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung sowie von Patientenorganisationen, Wissenschaftlern und privaten Krankenversicherern, wer die UPD weiterführen soll.
Was also sollen Patienten tun, wenn es um behandlungsfehler geht? «Sie können sich zum Beispiel an die Bürgerhotline der Bundesgesundheitsministeriums wenden», sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung sei ein möglicher Ansprechpartner.
In der Regel kostenpflichtig ist eine Beratung in einer der regionalen Verbraucherzentralen. Außerdem können sich Patienten mit Beschwerden an ihre Krankenkasse oder die zuständige Ärztekammer wenden. «Die mag qualitativ gut sein, erfüllt allerdings nicht unseren Anspruch an Unabhängigkeit», schränkt Etgeton ein.
Eine weitere Adresse ist der sogenannte Patientenfürsprecher, den viele Krankenhäuser etabliert haben. «Bei vielen kleineren Beschwerden können sie sicher helfen», sagt Etgeton. Bei einem Behandlungsfehler sei aber eine Rechtsberatung erforderlich, die ein solcher Fürsprecher nicht leisten könne. Gibt es eine solche Stelle nicht, empfiehlt GKV-Mann Lanz, sich an die Verwaltungsspitze der Klinik, in der Regel den Geschäftsführer, zu wenden. In solchen Fällen sei es aber auch Aufgabe der Krankenkasse, ihre Versicherten zu unterstützen.
Da ein Arzt-Patienten-Verhältnis auf beiderseitigem Vertrauen beruht, kann eine übereilte Beschwerde dieses leicht unwiederbringlich zerstören. «Zu allererst sollte man bei Problemen im Behandlungsablauf versuchen, das Thema mit dem behandelnden Arzt selbst zu klären», rät daher Günther Jonitz, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Kammerpräsident in Berlin. Nützt das nicht, empfehle sich ein Arztwechsel. Das sei «oft die beste Möglichkeit, sowohl eine medizinische Klärung des bisherigen Verlaufes als auch die weitere Behandlung zu gewährleisten».
Erst wenn das nicht weiterhilft, sei die Ärztekammer die richtige Adresse. «Die Ärztekammern prüfen gemäß der Berufsordnung, ob sich der Arzt seinen Pflichten dem Patienten gemäß verhalten hat», erläutert Jonitz. Dies betreffe unter anderem «die Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst». Dazu würden in der Regel Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen einbezogen, um gutachterlich zu prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
Auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen kann auch schriftlich oder telefonisch hingewiesen werden:
GKV-Spitzenverband
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Mittelstraße 51
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Telefon: 030/20 62 88 31 99 (Hotline)
Fax: 030/206 28 88 31 99
E-Mail: fehlverhalten@gkv-spitzenverband.de
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