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Babyschwimmen
Bis der Verdacht des Umweltbundesamtes überprüft ist, sollten allergiegefährdete Kleinkinder vorsichtshalber nicht ins Hallenbad. © dpa

Babyschwimmen: Asthma durch Chlor möglich

Das Umweltbundesamt rät vom Schwimmbad-Besuch mit Kleinkindern ab, wenn in der Familie bestimmte Krankheiten vorkommen.

Das Umweltbundesamt warnt vor Babyschwimmen für allergiegefährdete Kinder. Neue Studien belegten einen Zusammenhang der Atemwegerkrankung Asthma und anderen chronischen Erkrankungen mit dem Schwimmen in gechlortem Wasser, teilte das Umweltbundesamt (UBA) mit. Durch das Desinfektionsmittel Chlor und Urin entstünden asthmaverdächtige Substanzen.

Betroffen: Kinder unter zwei Jahren

Kinder unter zwei Jahren, in deren Familien gehäuft Allergien auftreten, sollten sich deswegen nicht in Hallenbädern aufhalten, bis geklärt ist, ob sich der Verdacht bestätigt. Alle anderen Kinder und Erwachsene könnten ohne Bedenken baden gehen.

Kleinkinder haben laut Bundesgesundheitsblatt ein sensibles Lungengewebe und sind damit besonders gefährdet. Außerdem seien im Kinderbecken mehr verdächtige Substanzen vorhanden, weil dort die Wassertemperatur höher sei und mehr Urin ins Wasser gelange.

Mehr duschen, mehr frische Luft

UBA-Chef Jochen Flasbarth forderte die Bevölkerung dazu auf, vor dem Schwimmen immer gründlich zu duschen. Nicht nur durch Urin, sondern auch durch Schweiß, Kosmetika und Hautschuppen entstünden die wahrscheinlich gesundheitsgefährlichen Flüssigkeiten und Gase. Von den Hallenbadbetreibern verlangt Flasbarth genügend Frischwasserzufuhr und eine ausreichende Belüftung.

Im Umweltbundesamt laufen derzeit Messungen, um die Höhe der gefährlichen Dosis der asthmaverdächtigen Substanz zu ermitteln. Grundsätzlich müssten aber Desinfektionsmittel wie beispielsweise Chlor weiterhin in das Beckenwasser gegeben werden, um vor Infektionen zu schützen, heißt es im Bundesgesundheitsblatt.

Quelle: dpa

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(Bilder: Grüne Woche Berlin; dpa)