Seit dem 1.1.2009 gibt es den Gesundheitsfonds, mit dem die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt wurde. Die zentralen Änderungen und Begriffe im Überblick.
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Staat zahlen Geld in den Fonds ein. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Geld, um die Leistungen für ihre Versicherten zu zahlen. Die Krankenkasse erhält für jeden Versicherten eine Pauschale. Zusätzlich erhalten die Kassen Zuschläge für bestimmte Krankheiten (siehe Risikostrukturausgleich).
Die einzigen Unterscheidungs- und Qualitätsmerkmale der Kassen sind ab Januar 2009 der Service und die Leistungen, die sie für den Beitragssatz anbieten. Neben mehr Transparenz für die Versicherten möchte die Politik mit ihrer direkten Einflussnahme durch den Gesundheitsfonds Einsparungen im Gesundheitswesen vorantreiben.
Zusatzbeitrag: Wie hoch darf er sein?
Übersteigen die Kosten einer Kasse die Zuweisungen aus dem Fonds, muss die Kasse von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Der Zusatzbeitrag darf maximal 1 % des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. In diesem Fall muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels durch Sonderkündigungsrecht hinweisen, es sei denn, sie sind über Wahltarife drei Jahre an ihre Kasse gebunden.
Der Beitragssatz
Den Beitragssatz legen die Krankenkassen nicht mehr selbst fest, sondern der Staat. Der Beitragssatz liegt 2009 für alle gesetzlichen Krankenkassen bei 15,5 % (hier ist der Sonderbeitrag für Arbeitnehmer bereits enthalten). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 7,3 %, die Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % Sonderbeitrag.
Wohin geht mein Beitrag?
Wie bisher behält der Arbeitgeber die Beiträge von berufstätigen Versicherten zur Krankenversicherung direkt vom Gehalt ein und leitet diese an die Krankenkasse weiter. Die Krankenkasse leiten dieses Geld jetzt direkt an den Gesundheitsfonds weiter.
Krankenkassen haben unterschiedliche Versicherte. Jeder Versicherte wird individuell betreut. Je nach Bundesland oder Versichertenstruktur fallen unterschiedliche Behandlungskosten an. Bei älteren Menschen, Familien mit Kindern oder Berufsunfähigen entstehen andere Kosten als bei jungen Menschen oder Singles.
Um dieses Ungleichgewicht zu mindern gibt es den Risikostrukturausgleich (RSA). Krankenkassen mit vielen Versicherten, die an behandlungsintensiven und teuren Krankheiten leiden, erhalten mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds. Um den Bedarf zu ermitteln wurde ein Katalog von 80 teuren oder chronischen Krankheiten erstellt. Dieses neue System nennt sich morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und orientiert sich am Krankheitszustand der Versicherten. Sind in einer Krankenkasse besonders viele Versicherte mit Krankheiten aus diesem Katalog, so erhält die Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds den Pauschalbetrag plus Zuschläge für Versicherte mit bestimmten Erkrankungen.
Der Zusatzbeitrag
Benötigt eine Kasse mehr Geld für die medizinische Behandlung ihrer Versicherten als sie aus dem Fonds erhält, kann sie einen zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern erheben. Der Zusatzbeitrag darf maximal 1 % des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen, bei festen Zusatzbeiträgen bis zu 8 Euro erfolgt keine Einkommensprüfung. Daher kann der Zusatzbeitrag bei Niedrigverdienern mehr als 1 % des Einkommens betragen. Jedoch müssen mindestens 95 % der Ausgaben einer Kasse mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden.
Für Kinder und mitversicherte Partner darf kein Zusatzbeitrag erhoben werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen, über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, ihren Mitgliedern Zusatzleistungen wie Wahltarife oder Bonusprogramme anbieten. So kann die Krankenkasse an ihre Mitglieder Geld zurückzahlen, wenn sie sich aktiv an der Verbesserung ihrer Gesundheit beteiligen. Die Krankenkassen dürfen ab 2009 noch enger mit Ärzten, Krankenhäusern oder Arzneimittelherstellern zusammenarbeiten und Verträge schließen.
Was ändert sich für Arbeitnehmer?
Für berufstätige Versicherte ändert sich an der Vorgehensweise nichts. Der allgemeine Krankenkassenbeitrag wird direkt vom Gehalt abgezogen.
Was ändert sich für Arbeitgeber?
Die Beiträge zu den Krankenkassen werden anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der Anteil, den die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer an die Krankenkasse abführen müssen, ist für alle Kassen gleich. Das liegt an dem neuen einheitlichen Beitragssatz.
Die monatlichen Beiträge werden wie bisher an die Krankenkasse direkt gezahlt. Diese leitet die Gelder an den Gesundheitsfonds weiter.
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