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Philipp Rösler
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) © dpa

Krankenversicherung: Was die Rösler-Reform die Versicherten kostet

Die Gesundheitsreform bringt für die Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen massive Beitragserhöhungen.

Das Bundeskabinett will am 22.09.2010 die Gesundheitsreform von Union und FDP beschließen. Ziel ist, das erwartete Defizit von zehn Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auszugleichen.

Rund 3,5 Milliarden Euro sollen 2011 bei Ärzten, Pharmaindustrie und Kliniken gespart werden. Noch mehr Geld soll durch Erhöhung der Beitragssätze zusammen kommen. Geplant ist auch die Einführung von Zusatzbeiträgen ohne Obergrenze. Ab nächstem Jahr müssen die 50 Millionen zahlenden Kassen-Versicherten also deutlich höhere Beiträge bezahlen.

Zusätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen von ihren Mitgliedern künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Das bisherige Limit von 1,0 Prozent des Bruttoeinkommens gilt nicht mehr, ebenso entfällt die bisherige Obergrenze von 8 Euro ohne Einkommensprüfung.

Beitragssatz zur Krankenversicherung steigt

Geplant ist: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt im kommenden Jahr von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent. Davon sollen 8,2 Prozent auf die Arbeitnehmer und 7,3 Prozent die Arbeitgeber entfallen.

Der prozentuale Krankenkassenbeitrag soll in dieser Höhe festgeschrieben werden. Das heißt: Alle Kostensteigerungen müssen zukünftig über den Zusatzbeitrag, den der Arbeitnehmer allein zahlt, getragen werden.

Wie hoch der Krankenkassenbeitrag real wird

Im Einzelnen berechnet sich der Krankenkassenbeitrag dann wie bei diesen Beispielen:
- bei einem Bruttogehalt von 1000 Euro werden 82 statt 79 Euro im Monat fällig
- bei 1500 sind es 123 statt 118,50 Euro
- bei 2000 sind es 164 statt 158 Euro
- ab 3750 Euro sind es 307,50 statt bislang 296,25 Euro.

Zusatzbeiträge sind nicht mehr begrenzt

Die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung können beliebig ohne Obergrenze in Euro und Cent festgesetzt werden.

Überforderungsklausel: Was sie bedeutet

Wenn der Zusatzbeitrag dann mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens beträgt, zahlt der Steuerzahler die Differenz. In diesem Fall greift der geplante Sozialausgleich, und zwar über einen individuell ermäßigten Beitragssatz. Verlangt eine Krankenkasse beim Zusatzbeitrag mehr als den amtlichen Durchschnittswert, wird dies nicht ausgeglichen.

Überforderungsklausel: Ab welchem Einkommen sie greift

- Wenn eine Kasse den Zusatzbeitrag zum Beispiel auf 20 Euro festsetzt, müssen alle Versicherten ab einem Einkommen von 1000 Euro diese Summe zahlen.
- Wer nur 800 Euro bekommt, wird wegen der Überforderungsklausel nur mit 16 Euro zur Kasse gebeten.
- Setzt die Kasse 30 Euro als Zusatzbeitrag fest, müssen Versicherte mit 1000 Euro Einkommen 20 Euro bezahlen - 10 Euro kommen vom Steuerzahler.
- Wer 1500 Euro oder mehr verdient, muss die vollen 30 Euro bezahlen.
Diese Rechnungen gelten aber nur, wenn die genannten Zusatzbeiträge dem amtlich festgelegten Durchschnittswert entsprechen, den die Kassen rein rechnerisch verlangen dürfen. Geht eine Kasse darüber hinaus, kann es für die Versicherten teurer werden.

Einsparungen im Gesundheitswesen

Ärzte, Kliniken und Pharma-Branche müssen laut Reform Einsparungen hinnehmen. Hausärzte sind mit bis zu einer Milliarde Euro dabei, Arzneimittelhersteller mit bis zu zwei Milliarden Euro, Kliniken mit bis zu 500 Millionen Euro. Bei den Krankenkassen dürfen die Verwaltungskosten in den kommenden beiden Jahren nicht steigen. Das soll unter dem Strich 3,5 bis 4 Milliarden Euro bringen.

Quelle: kra/dpa
(Bilder: Grüne Woche Berlin; dpa)