Eine künstliche Befruchtung ist nicht nur kompliziert, sondern auch ziemlich kostspielig. Wann Krankenkassen und Finanzamt Kosten übernehmen, bzw. steuerlich anerkennen.
Paare, die sich Kinder wünschen, selbst aber keine bekommen, versuchen oftmals, mit künstlicher Befruchtung eine Schwangerschaft herbeizuführen.
Die Krankenkassen tragen nicht alle Kosten solcher Behandlungen - und sie beteiligen sich auch nur an maximal drei Versuchen. Der fällige Eigenanteil kann dann zwar noch die Steuerlast mindern. Für beide Möglichkeiten der Kostenübernahme gilt aber: Es müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist teuer. Mit etwa 2000 Euro rechnet der Gynäkologe Ulrich Hilland für die IVF, rund 500 Euro mehr veranschlagt er über den Daumen gepeilt für die ICSI-Therapie. «Das sind Durchschnittswerte für einen Behandlungszyklus», sagt der Vorsitzende des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) - oft werde es noch teurer.
Seit der Gesundheitsreform von Anfang 2004 übernehmen die Kassen nur noch 50 Prozent der Kosten. Der Eigenanteil pro Versuch liegt in jedem Fall bei mehr als 1000 Euro.
Ja. Nicht wenige Paare treten für die Behandlung vor den Standesbeamten. Denn eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass Mann und Frau miteinander verheiratet sind.
Beide müssen zu Behandlungsbeginn mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau darf das 40. Lebensjahr, der Mann das 50. noch nicht vollendet haben. Dabei darf die sogenannte Indikation - das, was die erfolgreiche Befruchtung auf natürlichem Weg verhindert - bei Mann oder Frau liegen.
Genau festgelegt hat die Liste der Indikationen und weiterer Umstände, die die Kassen akzeptieren, der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) in Berlin. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweglichkeit der männlichen Spermien. Erfüllt ein Paar diese medizinischen Bedingungen, erstattet die Kasse maximal drei Behandlungszyklen, wenn in mindestens einem der ersten beiden eine Befruchtung erfolgt ist.
Der Verband der Privatversicherer in Berlin erläutert, die Kosten würden nach ähnlichen Kriterien wie denen der Richtlinien des G-BA übernommen. Christine Klemm von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) rät Paaren aber, sich vorher zu erkundigen.
Wer die Hälfte oder sogar 100 Prozent der Kosten selbst trägt, kann diese aber unter Umständen in seiner Steuererklärung geltend machen. Denn der Gesetzgeber bewertet den Aufwand als außergewöhnliche Belastungen, so wie viele andere Krankheitskosten auch. Voraussetzung ist, dass die «zumutbare Eigenbelastung» überschritten ist. Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen.
Nicht unbedingt. Der Fiskus sieht die Angelegenheit etwas moderner als das Versicherungsrecht der Kassen. Denn Paare müssen nicht verheiratet sein, um Kosten geltend zu machen, so der Bund der Steuerzahler in Berlin - eine sogenannte fest gefügte Partnerschaft reicht laut dem Einkommensteuerrecht aus. Der Vater müsse aber die Vaterschaft anerkennen.
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