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Elektronische Gesundheitskarten
Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen. © dpa

Zusatzbeitrag: Wie hoch darf er sein, wer muss zahlen?

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen mit Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung rechnen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zusatzbeitrag.

Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2011 - das ist ein Ergebnis der Gesundheitsreform, die der Deutsche Bundestag am 12. November 2010 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen hat. Neben Beitragserhöhungen haben gesetzliche Krankenkassen ab 2011 die Möglichkeit, von den Versicherten einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe zu erheben.

Wie bestimmen Krankenkassen die Höhe der Zusatzbeiträge ab 2011?

Jede Krankenkasse kann die Höhe des Zusatzbeitrages selbst festlegen, es gibt keinerlei Begrenzung der Höhe mehr. Auch das jeweilige Einkommen spielt keine Rolle, Geringverdiener zahlen den gleichen Zusatzbeitrag wie Besserverdienende.

Wie informiert mich die Kasse darüber, ob sie einen Zusatzbeitrag erhebt?

Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, benötigt sie nicht die Zustimmung ihrer Mitglieder. "Es genügt eine Mitteilung", sagt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Je nach Satzung reiche es aus, diese im Mitgliederblatt abzudrucken oder nur in den Räumen der Kasse aufzuhängen.

Muss der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrages bezahlen?

Nein. Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder andere Sozialleistungsträger beteiligen sich nicht. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung muss von den Mitgliedern allein getragen werden.

Müssen Mitversicherte einen Zusatzbeitrag bezahlen?

Nein. Den Zusatzbeitrag müssen die Mitglieder einer Kasse bezahlen, nicht aber die beitragsfrei Mitversicherten.

Werden alle gesetzlichen Krankenkassen 2011 einen Zusatzbeitrag erheben?

Laut einer Umfrage des Webportals krankenkassen.de haben 46 Kassen garantiert, das Jahr 2011 ohne Zusatzbeitrag auskommen zu wollen. Weitere 33 gesetzliche Kassen planen ihren Etat demnach ohne Zusatzbeitrag, wollten aber noch kein Versprechen abgeben. (Liste der Krankenkassen unter http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/kein-zusatzbeitrag/)

Wann greift der Sozialausgleich?

Übersteigt der durchschnittlich von allen Kassen gebrauchte Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens eines Kassenmitglieds, erhält es die Differenz durch einen Ausgleich aus Steuermitteln zurück.

Beispiele, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 20 Euro beträgt:
-Einkommen über 1000 Euro bekommen keinen Ausgleich. Für sie übersteigt der Zusatzbeitrag ja nicht die Überforderungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens.
-Einkommen von 800 Euro müssen einen Zusatzbeitrag von 16 Euro (entsprechend zwei Prozent) zahlen. Der Betroffene muss den verlangten Zusatzbeitrag dabei komplett an die Kasse zahlen, sein «normaler», vom Einkommen abhängiger Kassenbeitrag wird dann um 4 Euro reduziert.

Dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge auch rückwirkend erheben?

Leider ja.

Kann man die Krankenversicherung kündigen, wenn sie einen Zusatzbeitrag erhebt ?

Wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben die Versicherten ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Nur wer einen Sondertarif, bzw. Wahltarif gewählt hat, kann dies nicht tun.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen?

Nein. Wer einen Wahltarif abgeschlossen hat, hat kein Sonderkündigungsrecht, das durch den Zusatzbeitrag in Kraft tritt. So glit das Sonderkündigungsrecht also nicht für Versicherte, die einen Wahltarif mit dreijähriger Bindung abgeschlossen haben. Das sind die Tarife mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Kostenerstattung (z. B. bei der DAK die "Prämien- und Selbstbehalt-Tarife") sowie für besondere Therapierichtungen. Wer einen solchen Tarif gewählt hat, ist für drei Jahre an die Kasse gebunden und hat nur in "besonderen Härtefällen" ein Sonderkündigungsrecht, was aber durch die Einführung eines Zusatzbeitrages nicht gegeben ist.

Welche Kündigungsfristen gelten bei Einführung des Zusatzbeitrages?

Eine Kasse muss ihre Versicherten mindestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.

Das Sonderkündigungsrecht setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Somit können auch Versicherte kündigen, die erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind.

Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende: Wer also zu Ende Januar kündigt, kann zum 1. April bei einer anderen Kasse versichert sein. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Meist genügt eine schriftliche, formlose Kündigung.

Wie kündige ich meine Krankenkasse?

Bis zum Fälligkeitstermin des Zusatzbeitrages können Sie die Mitgliedschaft formlos kündigen. Eine formloses Schreiben reicht aus und sollte Folgendes beinhalten:
-Absender, Datum
- Anschrift der Krankenkasse
- Versicherungsnummer und/oder Mitgliedsnummer

Betr.: Kündigung
Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Unterschrift

-Zusätzlich kann man sich auf das "Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V" beziehen.
- Zudem sollte noch vermerkt werden: "Bitte senden Sie mir zur Vorlage bei meiner neuen Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung der Kündigung". Ganz sicher kommt die Kündigung auch an, wenn Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schicken.

Wie reagiert die Krankenkasse auf das Kündigungsschreiben?

Innerhalb von 14 Tagen muss die Kasse eine Kündigungsbestätigung zusenden, die man bei der neuen Krankenkasse vorlegen muss. Diese wiederum stellt dann eine Bestätigung der (neuen) Mitgliedschaft aus, die dann wiederum die alte Kasse braucht, damit der Wechsel wirksam wird. Dieser Wechsel funktioniert stets zum Ende des übernächsten Monats: Wer also im Februar kündigt, kann ab 1. Mai einer neuen Kasse angehören.
Wann greift das Sonderkündigungsrecht nicht?

Welche Krankenkassen erheben schon jetzt einen Zusatzbeitrag?

Schon seit 2010 erhebt rund ein Dutzend der 160 gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge:
Monatlich 8 Euro Zusatzbeitrag nehmen: BKK advita, BKK Phoenix, DAK, Deutsche BKK, KKH Allianz, City BKK, Esso BKK, Novitas BKK
Ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens berechnen: Gemeinsame BKK Köln, BKK für Heilberufe, BKK Publik

Wann lohnt sich ein Kassenwechsel nicht?

Wer über seine Krankenkasse eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte genau nachrechnen, ob sich ein Wechsel lohnt. So vermittelt die DAK beispielsweise Zusatzschutz- Versicherungen, die für ihre Mitglieder günstiger sind. Kündigt man nun die Mitgliedschaft, werden solche Zusatzschutz-Versicherungen teurer- und fressen den finanziellen Vorteil, den man sich durch eine Flucht vor dem Zusatzbeitrag erhofft, möglicherweise wieder auf. Zudem kann momentan niemand voraussagen, welche Krankenkassen als nächstes Zusatzbeiträge erheben werden. Eine Garantie, dass nach einem Wechsel die neue Kasse nicht auch irgendwann einen Zusatzbeitrag ankündigt, gibt es nicht.

Kann ich den Zusatzbeitrag von der Steuer absetzen?

Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass die Beiträge genauso wie die normalen Kassenbeiträge als Sonderausgabe steuerlich absetzbar seien. Davon profitierten aber nur diejenigen, die nennenswert Steuern zahlen. Für sie reduziert sich dadurch der Zusatzbeitrag. Wer keine oder nur wenig Steuern zahle, bleibt dagegen auf dem vollen Betrag sitzen.

Höhere Kosten durch Reform dpa

Gesundheitsreform: Welche Zusatzbeiträge ab 2011 gelten

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Quelle: kra/Berlinonline/dpa
(Bilder: dpa; Grüne Woche Berlin)