Röstkaffee besteht nicht immer nur aus gerösteten Kaffeebohnen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen hin. Untersuchungen zufolge gibt es Angebote mehrerer Hersteller, die mit Zuckerzusätzen wie Karamell oder Maltodextrin aromatisiert sind. Das verrate aber nur ein kleiner Hinweis in der Zutatenliste, und nicht immer sei angegeben, wie hoch der Anteil der Zusätze ist. Die betreffenden Verpackungen sind online einsehbar.
Das Oberlandesgericht Hamburg verhandelt nach Angaben der Verbraucherschützer derzeit eine Klage der Wettbewerbszentrale in Hamburg gegen einen Kaffeeröster wegen der irreführenden Kennzeichnung. In erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg hatte die Zentrale recht bekommen (Az.: 315 O 66/07). (dpa)
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