Haben Sie sich auch schon über die neuen Verpackungen bei vielen Lebensmitteln gewundert? Achtung: Sie verschleiern teils kräftige Preiserhöhungen!
Am 11. April 2009 gab es für Verbraucher in Deutschland eine bedeutende Veränderung, die nur von Wenigen wahr genommen wurde: Fast alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel sind an dem Datum entfallen. Möglich wurde das durch eine EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde.
In der Praxis bedeutet das: Bislang festgelegte Füllmengen für zahlreiche Lebensmittel gelten nicht mehr. Beispiel Milch: Sie durfte bislang nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und 1 Liter Inhalt abgegeben werden. Diese einst festen Einheiten fallen nun weg, für Milch und viele weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker oder Schokolade. Nur bei Wein, Sekt und Spirituosen bleiben feste Nennfüllmengen erhalten.
Hersteller können nun frei wählbare Mengen anbieten. Prinzipiell ist das durchaus sinnvoll, denn beispielsweise braucht ein Ein-Personen-Haushalt meist kleinere Mengen als eine Familie.
Das Problem ist aber: Die neuen Packungsgrößen, die man nun in den Supermarktregalen findet, sind preislich gesehen wahre Mogelpackungen und dienen zur Verschleierung von teils kräftigen Preiserhöhungen.
Denn viele Füllmengen sind nun geringer, die Verpackungen kleiner, aber der Preis ist gleich geblieben. Gab es also beispielsweise vorher 200 Gramm Frischkäse für 1,35 Euro, gibt es für das gleiche Geld in der neuen Packung nur noch 175 Gramm. Das ist eine Preiserhöhung von über 14 Prozent – einfach so, über Nacht und ohne jegliche Änderung an dem Produkt.
Bei anderen Artikeln wie Süßigkeiten, Säuglingsnahrung, Frühstückscerealien und zahlreichen Non-Food Artikeln fällt diese versteckte Preiserhöhung zum Teil noch viel höher aus, manchmal bis zu 30 Prozent.
So stellte die Verbraucherzentrale Hamburg beispielsweise fest: Bei Pampers Windeln wurde die Anzahl der Windeln in der Packung reduziert (10 Prozent Preiserhöhung) und beim Geschirrspülmittel Calgonit Power Powder das Gewicht verringert (20 Prozent Preiserhöhung).
Der Trick macht auch vor dem Obst und Gemüse in den Supermärkten nicht halt. Die Verbraucherzentrale Hamburg fand abgepackte Paprika nicht wie üblich in 500 Gramm Gebinden, sondern in Plastikfolie mit 400 Gramm, Cocktail-Tomaten in 400 Gramm-Plastikschalen statt in den üblichen 500 Gramm-Verpackungen.
Verbraucher haben nun zudem erhebliche Probleme, Preise verschiedener Produkte miteinander zu vergleichen, denn der Packungspreis ist letztendlich für Preisvergleiche uninteressant geworden.
Vergleichbar ist nur noch der Grundpreis (z.B. Preis pro 100 Gramm), der am Supermarktregal angegeben sein muss. Doch wird dieser Grundpreis vom Handel nur unzureichend ausgezeichnet. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt bei Supermarktbegehungen immer wieder fest, dass der Grundpreis fehlt, fehlerhaft oder unleserlich klein am Regal steht.
Eine weitere Tücke für Verbraucher: Der Grundpreis wird gesetzlich nur für Gewichts- und Volumenangaben verlangt. Für Produkte, die pro Stück abgegeben werden, wie etwa Feuchttücher und Toilettenpapier ist der Grundpreis nicht vorgeschrieben.
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