Gammelige Speisen oder Ratten in der Küche - die Bundesländer sollen die Ergebnisse von Restaurantkontrollen künftig landesweit einheitlich veröffentlichen können.
Bund und Länder hätten eine entsprechende Änderung im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vereinbart, um jeweilige Landesgesetze zu ermöglichen, sagte Berlins Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU). «Damit können wir etwa in Berlin endlich ein Gesetz schaffen, um die verschiedenen Regelungen in den Bezirken zu vereinheitlichen.» Die neue Regelung soll auf der Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern in Hamburg (13./14. September) beschlossen werden.
Bislang können die Bezirke frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Kontrollergebnisse publik machen. Der Senat hat darauf keinen Einfluss. Publiziert werden müssen nach dem VIG nur grobe Hygieneverstöße ab einer Bußgeldhöhe von 350 Euro. «Wir möchten in Berlin aber alle Restaurantergebnisse zugänglich machen und die Bezirke dazu entsprechend rechtlich verpflichten», betonte der Senator. Mit der Umsetzung rechne er frühestens Ende 2014.
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